Durch die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teil der Grundversorgung jedes Pflegebedürftigen abgedeckt. Entscheidend für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung ist die Zuweisung einer Pflegestufe. Hierzu stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse.
Die Höhe der Mittel, die die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt, richtet sich nach der zugewiesenen Pflegestufe. Werden die von der Versicherung zugesprochenen Leistungen komplett von einem Pflegedienst erbracht, so spricht man von Sachleistungen.
| Höhe der Sachleistungen je Pflegestufe |
||
|---|---|---|
| 2011 | ab 2012 | |
| Pflegestufe 1 | 440 € | 450 € |
| Pflegestufe 2 | 1040 € | 1100 € |
| Pflegestufe 3 | 1510 € | 1550 € |
Die Leistungen der Pflegeversicherung stellen immer nur eine Ergänzung der Grundversorgung dar. Im Rahmen des zugewiesenen Budgets kann die Pflege aus einzelnen Leistungskomplexen individuell zusammengestellt werden. Die Kosten für einzelne Pflegedienstleistungen können Sie unserer Preisliste entnehmen, die der Preisliste der Pflegekassen im Lande Bremen entspricht.
Aktuell kommen auf den monatlichen Pflege-Gesamtbetrag Investitionskosten
in Höhe von 3% (Land Bremen) hinzu, die grundsätzlich privat gezahlt
werden müssen.
Alternativ zu den Sachleistungen können Geld- oder Kombileistungen
in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ein Teil der zugesprochenen Pflegeleistungen
von Angehörigen selbst erbracht werden soll. Über die Möglichkeiten
beraten wir Sie gern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF-Datei)
Ausbildung
Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Altenpflegeschule Friedehorst