Ambulante Pflegedienste

Kosten

Durch die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teil der Grundversorgung jedes Pflegebedürftigen abgedeckt. Entscheidend für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung ist die Zuweisung einer Pflegestufe. Hierzu stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse.

Die Höhe der Mittel, die die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt, richtet sich nach der zugewiesenen Pflegestufe. Werden die von der Versicherung zugesprochenen Leistungen komplett von einem Pflegedienst erbracht, so spricht man von Sachleistungen.

Höhe der Sachleistungen
je Pflegestufe
  2011   ab 2012
Pflegestufe 1    440 € 450 €
Pflegestufe 2 1040 € 1100 €
Pflegestufe 3 1510 € 1550 €

Die Leistungen der Pflegeversicherung stellen immer nur eine Ergänzung der Grundversorgung dar. Im Rahmen des zugewiesenen Budgets kann die Pflege aus einzelnen Leistungskomplexen individuell zusammengestellt werden. Die Kosten für einzelne Pflegedienstleistungen können Sie unserer Preisliste entnehmen, die der Preisliste der Pflegekassen im Lande Bremen entspricht.

Aktuell kommen auf den monatlichen Pflege-Gesamtbetrag Investitionskosten in Höhe von 3% (Land Bremen) hinzu, die grundsätzlich privat gezahlt werden müssen.
Alternativ zu den Sachleistungen können Geld- oder Kombileistungen in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ein Teil der zugesprochenen Pflegeleistungen von Angehörigen selbst erbracht werden soll. Über die Möglichkeiten beraten wir Sie gern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF-Datei)

 

24 Stunden Rufbereitschaft

Ausbildung
Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Altenpflegeschule Friedehorst